Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Main-Post GmbH für den Bereich Corporate Publishing

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) gelten für alle Leistungen, Werke und Lieferungen (im Folgenden „Leistungen“), die die Main-Post GmbH (im Folgenden auch „Main-Post“) für ihre Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“) im Bereich Corporate Publishing (unter anderem journalistische Konzeption, Graphik, Layout, Websitepflege, Erstellung von Firmenvideos, Kundenzeitschriften, Mitarbeitermagazinen, Newslettern, Facebook-Fanseiten u. ä.) erbringt. Es gilt die im Zeitpunkt der jeweiligen Auftragserteilung des Kunden gültige Fassung der AGB.

1.2 Abweichenden oder ergänzenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hier enthaltenen Regelungen werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zwischen der Main-Post und dem Kunden wirksam.

1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4 In Bezug auf periodisch zu erbringende Leistungen wie unter anderem der Pflege von Websites und Facebook-Fanseiten, der Herausgabe von Newslettern, Mitarbeiterzeitungen u. ä. behält sich die Main-Post das Recht vor, diese AGB mit Ausnahme der Regelungen in Ziffer 4 Abs. 1 bis 7 (Preise / Vergütungen / Zahlungsbedingungen) zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist – insbesondere bei einer Änderung der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung sowie im Fall technischer Veränderungen – und der Kunde durch die Änderung nicht unangemessen benachteiligt wird.

2. Vertragsschluss/-änderung

2.1 Die Angebote der Main-Post sind freibleibend und stellen keine rechtlich bindenden Angebote, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag über Leistungen zu erteilen.

2.2 Der Vertrag über die vom Kunden ausgewählten Leistungen kommt erst durch die ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Vertragsschlusses durch die Main-Post in Form einer Auftragsbestätigung zustande. Maßgeblich sind dabei ausschließlich der Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung sowie diese AGB.

2.3 Entscheidet sich der Kunde nach Vertragsschluss zu einer Änderung des ursprünglichen Auftragsgegenstandes, ist dies in einer gesonderten Ergänzungsvereinbarung zwischen den Parteien festzuhalten. Hierdurch verursachte, zusätzliche Leistungen, Aufwendungen und Kosten sind vom Kunden entsprechend der Ergänzungsvereinbarung gesondert zu vergüten.

3. Vertragserfüllung durch Dritte

Die Main-Post ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung Dritte in Form von Subunternehmen zu beauftragen. Bei der Beauftragung von Subunternehmern ist es der Main-Post gestattet, diese namens und für Rechnung des Kunden zu beauftragen. Dabei verpflichtet sich die Main-Post, einen Kostenvoranschlag einzuholen und diesen dem Kunden zur Genehmigung vorzulegen. Durch Freigabe des Kostenvoranschlages wird die Main-Post bevollmächtigt, den Auftrag namens und für Rechnung des Kunden zu erteilen. Die Forderung des Subunternehmers ist nach kaufmännischer Prüfung durch die Main-Post vom Kunden auszugleichen. Der Kunde stellt in diesen Fällen die Main-Post im Innenverhältnis von sämtlichen Forderungen des Subunternehmers sowie Kosten, die im Zusammenhang mit der Beauftragung des Subunternehmers entstanden sind, frei.

4. Preise/Vergütungen/Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung von der Main-Post genannten Preise. Sind im Rahmen der Leistungen der Main-Post Entwürfe erforderlich, sind auch diese kostenpflichtig, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Alle Preise und Vergütungen verstehen sich stets zuzüglich der am Tag der Rechnungstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.3 Werden Entwürfe in einem größeren Umfang als ursprünglich vereinbart durch den Kunden verwendet, ist die Main-Post berechtigt, diese Nutzung anteilig zu vergüten.

4.4 Zusatz- und Sonderleistungen, wie z.B. die Überarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung und ähnliches werden nach Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz in Rechnung gestellt.

4.5 Die Main-Post wird dem Kunden Kosten für Reisen nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Reisekostensätzen der Main-Post in Rechnung stellen, sofern nicht anders vereinbart.

4.6 Die Rechnungen der Main-Post sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung durch den Kunden fällig.

4.7 Werden die in Auftrag gegebenen Leistungen in Teilen abgenommen, so ist die gesamte Vergütung bei Lieferung der ersten Teilmenge fällig. Sollte sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum erstrecken oder ist von der Main-Post eine hohe finanzielle Vorleistung erforderlich, sind auf Anforderung der Main-Post Abschlagszahlungen zu leisten und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung der hälftigen Leistung und 1/3 nach Fertigstellung der Gesamtleistung.

4.8 Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Main-Post berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch die Main-Post bleibt hiervon unberührt.

4.9 Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen der Main-Post nur dann die Aufrechnung erklären, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von der Main-Post unbestritten ist.

4.10 Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur in jenen Fällen geltend machen, in denen die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Gewährleistung

5.1 Die Main-Post verpflichtet sich, mit der größtmöglichen Sorgfalt den Auftrag des Kunden zu erfüllen, insbesondere etwaig überlassenen Vorlagen, Muster u. ä. vor Schaden zu bewahren.

5.2 Die Ansprüche des Kunden gegen die Main-Post bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht nachfolgend in Ziffer 5.3 und 5.4 Abweichendes geregelt ist.

5.3 Besteht die Leistung der Main-Post im Rahmen der Vertragserfüllung im Verkauf oder der Herstellung von Produkten (sog. Werklieferungsvertrag), gelten die nachfolgenden Regelungen:

5.3.1 Die Beschaffenheit der vertraglich vereinbarten Leistung richtet sich ausschließlich nach der konkreten Vertragsvereinbarung bezüglich der Eigenschaften und Charakteristika derselben.

5.3.2 Die wirksame Mängelrüge setzt voraus, dass der Kunde die jeweilige Leistung nach Übergabe überprüft und Mängel unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen nach Übergabe schriftlich der Main-Post mitteilt. Bei sog. versteckten Mängeln muss der Kunde diese unverzüglich nach Bekanntwerden der Main-Post schriftlich mitteilen.

5.3.3 Der Main-Post steht bei jeder Mängelrüge das Recht zu, die beanstandete Leistung zu besichtigen und zu überprüfen. Der Kunde wird der Main-Post ermöglichen, die beanstandete Leistung in angemessenem Umfang zu besichtigen und zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, nach Aufforderung durch die Main-Post die beanstandete Leistung an die Main-Post auf Kosten derselben zurückzusenden.

5.3.4 Erweist sich die Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies erkennen können (fahrlässiges Nichterkennen), so ist der Kunde zum Ersatz aller der Main-Post in diesem Zusammenhang entstandenen Schäden verpflichtet.

5.3.5 Berechtigte Mängel wird die Main-Post nach eigener Wahl kostenlos beseitigen oder ersatzweise eine mangelfreie Leistung (im Folgenden „Nacherfüllung“) liefern. Hierfür wird der Kunde der Main-Post eine angemessene Zeit gewähren. Etwaige von der Main-Post zu ersetzende Bestandteile der Leistung sind vom Kunden auf Verlangen der Main-Post zurück zu gewähren.

5.3.6 Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, für den Kunden unzumutbar sein oder ist diese von der Main-Post in gesetzlich zulässiger Weise verweigert worden, hat der Kunde nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlich Vorgaben die Möglichkeit, zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern und/oder Schadensersatz bzw. Ersatz für die vergeblichen Aufwendungen gem. Ziffer 9 Abs. 1 zu verlangen.

5.4 Besteht die Leistung der Main-Post im Rahmen der Vertragserfüllung in der Herstellung von Produkten im Sinne eines Werkes (§ 631 BGB), gelten die nachfolgenden Regelungen:

5.4.1 Die Beschaffenheit der vertraglich vereinbarten Leistung richtet sich bezüglich der Eigenschaften und Charakteristika ausschließlich nach der konkreten Vertragsvereinbarung.

5.4.2 Die bedingungslose Abnahme der Leistung durch den Kunden führt zu einem Ausschluss sämtlicher Mängelrechte des Kunden, sofern die Mängel zum Zeitpunkt der Abnahme für den Kunden erkennbar waren. Waren die Mängel im Zeitpunkt der Abnahme für den Kunden nicht erkennbar, hat der Kunde die Main-Post unverzüglich nach Erkennbarkeit der Mängel von diesen zu unterrichten; andernfalls ist sein Mängelgewährleistungsrecht ausgeschlossen.

5.4.3 Im Übrigen gelten die Regelungen gem. Ziffer 5.3.3 bis 5.3.6 entsprechend.

5.5 Handelt es sich bei der Leistung der Main-Post um eine Dienstleistung im Sinne des § 611 BGB, stehen dem Kunden im Falle der Schlechtleistung die gesetzlich geregelten Ansprüche zu.

5.6 Die Verjährung des Kunden für seine Rechte aus Ziffer 5 wegen Mängeln/Schlechtleistung beträgt 12 Monate mit Ablieferung der Leistung im Falle von Ziffer 5.3, ab dem Zeitpunkt der Abnahme im Falle von Ziffer 5.4 sowie ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist gemäß § 199 BGB im Falle von Ziffer 5.5. Für Schadensersatzansprüche des Kunden aus anderen Gründen als Mängeln der Leistung sowie hinsichtlich der Rechte des Kunden bei arglistig verschwiegenen oder vorsätzlich verursachten Mängeln bzw. Schlechtleistung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

6. Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses

Besteht die Leistung der Main-Post ist einem Dauerschuldverhältnis gem. § 314 BGB gelten die nachfolgenden Regelungen:

6.1 Im Falle des Abschlusses eines unbefristeten Vertrages sind die Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende zu kündigen. Im Falle eines auf eine bestimmte Dauer abgeschlossenen Vertrages ist das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen.

6.2 Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung der Parteien bleibt von Ziffer 6.1 unberührt. Das außerordentliche, fristlose Kündigungsrecht ist insbesondere bei Einstellung der Zahlung durch den Kunden sowie bei schuldhafter Verletzung einer dem Kunden obliegenden Pflicht oder wenn der Kunde eine Pflichtverletzung trotz Abmahnung nicht unterlässt, gegeben.

6.3 Die Kündigung hat für ihre Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.

7. Lieferbedingungen

7.1 Die zwischen der Main-Post und dem Kunden vereinbarten Liefertermine/-fristen sind nur in jenen Fällen verbindlich, in denen die Verbindlichkeit vertraglich vereinbart wird und der Main-Post alle zur Erfüllung der Leistung erforderlichen Angaben und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt hat. Ferner setzt die Verbindlichkeit der Vereinbarung voraus, dass etwaig vereinbarte Vorauszahlungen vertragsgemäß erfüllt wurden. Für den Fall, dass die Leistung nachträglich durch den Kunden gem. Ziffer 2.3 geändert wird, hat dies ggf. Auswirkungen auf die/den ursprünglich vereinbarte(n) Lieferfrist/-termin. Die Verschiebung des Liefertermins bzw. der Lieferfrist wird dem Kunden umgehend mitgeteilt. Für den Beginn der Lieferfrist ist der Zeitpunkt der Auftragsbestätigung maßgebend.

7.2 Sollte die Main-Post aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug geraten oder eine Lieferung unmöglich werden und dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen. Im Übrigen hat der Kunde nach angemessener Fristsetzung zur Leistung das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

7.3 Sollte die Main-Post aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, wie Krieg, Aufruhr oder ähnliches, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, Verschulden Dritter o. ä.) in Lieferverzug geraten, wird die Frist angemessen, mindestens um die Dauer der Störung verlängert. Der Kunde wird vom Eintritt der Störung zeitnah unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als vier Wochen nach Vertragsschluss an, ist jede Partei berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

7.4 In Fällen, in denen die Main-Post nicht selbst die Leistung erfüllen bzw. die Gegenstände herstellen kann und sich hierfür Dritter bedienen muss, steht der/die Liefertermin/-frist unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung.

7.5 Die Main-Post hat das Recht zur Teillieferung und -leistung sowie zu deren separater Abrechnung, wenn

– die Teillieferung oder -leistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,

– die Lieferung der restlichen Leistung sichergestellt ist und

– dem Kunden hierbei kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, die Main-Post erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Main-Post aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bleiben die gelieferten Produkte im Eigentum der Main-Post. Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung der Main-Post zulässig.

8.2 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug oder verhält er sich vertragswidrig und tritt die Main-Post vom Vertrag zurück, kann die Main-Post ungeachtet ihrer weiteren Rechte die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte herausverlangen und zur Erfüllung der offenen Forderung verwerten. Für diesen Fall stimmt der Kunde bereits bei Vertragsschluss zu, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte unverzüglich an die Main-Post herauszugeben bzw. der Main-Post oder einem durch die Main-Post beauftragten Dritten den Zugang hierzu zu ermöglichen. Die Main-Post kann im Fall des Zahlungsverzugs oder des vertragswidrigen Verhaltens auch die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritten verlangen. Der Kunde muss hierbei auf Verlangen der Main-Post alle erforderlichen Auskünfte unverzüglich erteilen.

9. Haftung

9.1 Bei der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet die Main-Post für leichte Fahrlässigkeit. Ebenso haftet sie bei Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und des Bundesdatenschutzgesetzes. Soweit der Schaden auf leichter Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft, ist die Haftung der Main-Post auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen typischer- und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss. Im Falle einer Haftung für den typischen vorhersehbaren Schaden ist die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Im Übrigen besteht eine Haftung der Main-Post nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Main-Post.

9.2 Dritte, die von der Main-Post beauftragt sind, sind nicht deren Erfüllungsgehilfen, sofern sie nicht von der Main-Post gegenüber den Kunden geschuldete Leistungen erbringen. Die Main-Post haftet insoweit nur für etwaiges Auswahlverschulden bzgl. der vorbezeichneten Personen. Die Main-Post haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch Mängel, Verzug oder Nichterfüllung der Verpflichtungen der vorbezeichneten Personen entstehen. Die Main-Post verpflichtet sich in diesen Fällen im Interesse des Kunden zu handeln und etwaige Forderungen gegenüber den vorbezeichneten Personen geltend zu machen bzw. auf Verlangen des Kunden die eigenen Ansprüche an den Kunden abzutreten.

9.3 Der Kunde trägt allein das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit seiner Produktinhalte und der in den Produkten enthaltenen werbenden Aussagen. Dies gilt insbesondere in jenen Fällen, in denen Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der vorrangigen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Main-Post übernimmt hier keinerlei Haftung. Insoweit stellt der Kunde die Main-Post von Ansprüchen Dritter frei.

9.4 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Leistungen der Main-Post sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Main-Post nicht.

9.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

9.6 Für die vom Kunden freigegebenen Leistungen der Main-Post, unter anderem Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der Main-Post.

10. Mitwirkungspflichten

10.1 Der Kunde hat der Main-Post sämtliche zur Erfüllung der Leistung und Lieferung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu geben. Dies gilt insbesondere für jene Informationen und Umstände, die für die Erfüllung der Leistung und Lieferung durch die Main-Post von nicht unerheblicher Bedeutung sind und bei denen der Kunde erkennen kann, dass diese der Main-Post nicht bekannt sind.

10.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist die Main-Post berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen zurückzutreten. Die übrigen Rechte der Main-Post bleiben hiervon unberührt.

11. Urheber- und Nutzungsrechte

11.1 Der Kunde erwirbt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung an den Leistungen der Main-Post ein Nutzungsrecht in Sinne des Urheberrechts. Eine Weiter-Übertragung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Main-Post.

11.2 Die Leistungen der Main-Post dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß hiergegen berechtigt die Main-Post, vom Kunden für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

11.3 Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung auf diesen über.

11.4 Die Main-Post hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über ihre Leistungen als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Main-Post zum Schadenersatz. Ohne Nachweis kann die Main-Post 100% der vereinbarten Vergütung neben dieser als Schadenersatz verlangen.

11.5 Anregungen und Weisungen des Kunden haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen insbesondere kein Miturheberrecht.

12. Digitalisierte Daten

12.1 Die Main-Post ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die digital erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Computerdateien bzw. -programmen, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

12.2 Hat die Main-Post dem Kunden Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung weiter eingesetzt werde. Eine Änderung der Dateien durch den Kunden oder Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen und verletzt ohne Zustimmung der Main-Post in jedem Fall deren Urheberrechte.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Würzburg, soweit dies gemäß der Zivilprozessordnung und des EuGVÜ vereinbart werden darf.

13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck weitgehend erreichen.

Stand: 01. April 2024